mit Experten zu reden, wenn es ums Thema Versorgungsausgleich geht. Wir beraten Sie gerne bei den unterschiedlichsten Fragestellungen im bereits laufenden Scheidungsverfahren, von der Prüfung der Auskünfte der Versorgungsträger auf sachliche und rechnerische Richtigkeit bis hin zu Optimierung von Ausgleichsentscheidungen im Rahmen von Vereinbarungen.
Sollte der Versorgungsausgleich bereits vor Einreichung eines Scheidungsantrags zwischen den Ehegatte geregelt werden, können wir Sie auch hier versorgungsausgleichsrechtlich unterstützen.
Weiterhin überprüfen wir rechtskräftige Alt-Entscheidungen zum Versorgungsausgleich im Hinblick darauf, ob nicht eine Abänderung der Erstentscheidung verbunden mit einem Ausgleich nach dem derzeitigen Recht zulässig und für Sie von Vorteil ist.
Lassen Sie uns doch einfach einmal miteinander reden.
Geboren am 27. März 1968 in Karlsruhe.
Nach Studium der Wirtschaftsmathematik (Univ. Karlsruhe) und Volkswirtschaftslehre (Univ. Mannheim) tätig im Sachverständigenbüro Glockner & Voucko-Glockner GbR, Karlsruhe. Gerichtliche Zulassung zum Rentenberater für den Versorgungsausgleich.
Haupttätigkeitsbereich: Erstellung von Sachverständigengutachten zum Versorgungsausgleich für Familiengerichte, Rechtsanwälte und Ehegatten. Zudem Beratung von Unternehmen im Bereich betriebliche Altersversorgung und Versorgungsausgleich.
Dozententätigkeit für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie diverser Veranstaltungen von Anwaltvereinen, für die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba Heidelberg), für die Sis-Seminare in Schwetzingen und auch für die Rentenberater Deutschlands.
Mitautor von "Versorgungsausgleich in der Praxis" und "Der neue Versorgungsausgleich".
Diverse Veröffentlichungen in der FamRZ und FamFR.
Mitbegründer und Gesellschafter des Darmstädter Kreises. Seit 2011 Mitglied der Kommission Versorgungsausgleich des Deutschen Familiengerichtstages (DFGT).
Hier halten wir sie über neueste Trends und die aktuelle Gesetzgebung auf dem Laufenden.
Thema des Monats:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum § 17 VersAusglG
Ein einfaches Prüfverfahren
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Und ist die externe Teilung (derzeit) wirklich so unwirtschaftlich?
Spannende Tagungen, richtungsweisende Seminare - hier finden Sie Berichte und Zusammenfassungen von ausgewählten Veranstaltungen.
Aktuelles Thema:
Bericht zum Forum "Versorgungsausgleich" 2019
Das Büro Glockner wurde im Jahr 1977 von Rainer Glockner in Karlsruhe gegründet. Arndt Voucko-Glockner ist im Jahr 2001 eingestiegen, im Jahr 2012 übernahm er das Büro des Versorgungsausgleichs in Karlsruhe.
Rainer Glockner †
Geboren am 4. Mai 1927 in Mannheim
verstorben am 16. Juli 2014.
Mathematik-Studium in KA
Zulassung zum Rechtsbeistand für Sozialversicherungsrecht (Rentenberatung).
1964 – 1977 Tätigkeit in der versicherungsmathematischen Abteilung einer Versicherungsgesellschaft.
Seit 1975 Mitarbeit an der gesetzlichen Regelung zum Versorgungsausgleich.
Seit 1977 selbständiger Gutachter für den Versorgungsausgleich.
Mitglied der Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages.
Gründer des Darmstädter Kreises.
Aufgrund der derzeitigen Planungsunsicherheit wegen Corona hat sich der Darmstädter Kreis entschieden,
die Tagung am 18.03.2022 zu verschieben.
Die Tagung findet nun, wenn (hoffentlich) nichts mehr dazwischenkommt, am Freitag, 08. Juli 2022, in Form einer Ganztagesveranstaltung statt.
Den Veranstaltungsort geben wir so schnell wie möglich bekannt. Erst wenn der Veranstaltungsort bekannt gegeben wird, können auch
Anmeldungen entgegengenommen werden.
Programm
Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Versorgungsausgleich / RiBGH Dr. Claudio Nedden-Boeger, BGH
Aktuelles zum Versorgungsausgleich aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Das Grundrentengesetz und andere interessante Neuregelungen / Edda Bachmann, Grundsatzabteilung DRV, Berlin
24./25.06.2021
aba Seminar Kassel, Versorgungsausgleichsrecht für Betriebsrenten
https://www.aba-online.de/weiterbildung/seminare/alle-seminare
01.-04.09.2021
ARGE AG Familienrecht SommerIntensiv auf der Seiser Alm
https://www.cp-bonn.de/ag-familienrecht/?event_id1=699
abgesagt
DFGT 2021 Brühl 13.-16.10.2021 - Abgesagt-
Arndt Voucko-Glockner / Klaus Weil
2020
ZUM BUCH
Friederici und Voucko-Glockner
2020
ZUM BUCH
Voucko-Glockner
2015
ZUM BUCH
Im Versorgungsausgleich ist die Kontrolle des von hauptsächlich den betrieblichen Versorgungsträgern mitgeteilten ehezeitlichen Barwerts und damit des Ausgleichswerts essentiell. Fehler in der Berechnung wirken sich mitunter gravierend auf die zukünftigen Rentenansprüche meist des Berechtigten aus. Zudem ist eine Korrektur von fehlerhaften Entscheidungen zukünftig nicht mehr möglich (keine Zulässigkeit der Abänderung betrieblicher Anrechte gem. § 225 FamFG).
Sie finden hier ein in Kooperation entwickeltes Programm namens Kapitalwertkontrolle, mit dem Sie auf einfachste Art und Weise eine Plausibilitätskontrolle der angegebenen Bar- bzw. Kapitalwerte durchführen können. Sie können das Programm auf Ihren Rechner herunterladen (Rechtsklick + speichern unter...) und sofort loslegen. Die Bedienung wurde so einfach wie möglich gehalten, versicherungsmathematische Kenntnisse sind überhaupt nicht erforderlich. Sie müssen i.d.R. nur folgende Daten eingeben:
Geburtsdatum des Versicherten
Berechnungsdatum (Ehezeitende) und
Höhe der versprochenen Monatsrente.
Alle anderen Berechnungsparameter werden vom Programm vorgehalten oder können per Mausklick individuell eingegeben werden.
Selbstverständlich kann das Programm nur eine Unterstützung sein. Es ist zudem nicht für alle von Versorgungsträgern erteilten Auskünfte zu verwenden (z.B. nicht für berufsständische Anrechte). Ungeachtet der Einschränkungen hoffen wir, Ihnen ein alltagstaugliches Werkzeug zur Verfügung zu stellen, um die Prüfung von Auskünften zu erleichtern und Fehler zu minimieren.
Über Anregungen und Kritik würden wir uns sehr freuen.